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Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention.

  • Die Bundesregierung unternimmt eine Reihe von Maßnahmen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern.

  • Kinder und Jugendliche begegnen in ihrem Alltag immer wieder Gefahren für ihre körperliche und geistige Gesundheit. Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit diesen Gefahrenquellen.

  • Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie unterstützt Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder.

  • Das Projekt "Pausentaste" unterstützt pflegende Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende mit gezielter Beratung und Information.

Aktuell

Karin Prien mit Conrad Clemens

Qualität in der frühen Bildung Karin Prien unterzeichnet Vertrag zum KiTa-Qualitätsgesetz mit Sachsen

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2026 mit rund 4 Milliarden Euro dabei, die frühkindliche Bildung zu verbessern. Sachsen hat nun die Vereinbarung über die Verwendung der Mittel in 2025 und 2026 unterzeichnet.

Karin Prien bei einer Pressekonferenz zum Thema Jugendschutz im Internet

Jahresbericht von jugendschutz.net Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser schützen

Kinder und Jugendliche sind bei der Nutzung beliebter Online-Plattformen nicht ausreichend geschützt. Welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen notwendig sind, zeigt der neue Jahresbericht von jugendschutz.net.

Lisa Paus und Kerstin Claus stehen vor einer blauen Wand, vor ihnen sind Mikrofone aufgestellt

Schutz von Kindern und Jugendlichen Bundesrat stimmt Antimissbrauchsbeauftragtengesetz zu

Mit nachhaltigen bundesweiten Strukturen wird künftig sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gezielt bekämpft, systematisch aufgearbeitet und verhindert. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz nun zugestimmt.